Man kann sicherlich dem Antrag entgegenstimmen. Auch wenn das Vereinsziel vorübergehend nicht erfüllt werden kann, stellt es meiner Betrachtung nach, das Gesamtziel des Vereins nicht in Frage. Wenn es keine anderen Gründe gibt, die für eine Auflösung sprechen und es genügend Willige für die Fortführung eines Vorstands gibt, spricht doch nichts dagegen den Verein fortbestehen zu lassen. Eine Vereinsarbeit kann sich bis zum Ende der Renovierungsarbeiten auch anderweitig gestalten und sei es über Fortschritte der Renovierung zu berichten, ggf. über einzelne alternative Gastspiele nachzudenken und und und…
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