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Channel: Kommentare zu: Wie man einen Verein auflöst
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Von: Daniela Scheiber-Jakob

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Hallo Uwe, jetzt habe ich zum o. g. Thema doch noch eine Frage, und zwar steht in der Satzung folgendes:

1. Vorsitzende des Vereins ist immer der jeweilige Landrat des Landkreises…; 2. Vorsitzende ist immer der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde… . Sie vertreten – und zwar jeder für sich allein – den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie bilden den Vostand im Sinne des § 26 BGB.

und weiter unten im Text steht: soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

Und jetzt kommts: „Beschlüsse können gegen die Stimme des Landkreises und der Gemeinde … nicht gefasst werden.“

Heißt das, dass wenn die die Abstimmung zur Auflösung des Vereins mit einer 3/4 Mehrheit ungültig ist, wenn 1. und/oder 2. Vorstand trotzdem den Verein auflösen wollen…? Dann wäre die Abstimmung doch eine Farce…
Wie werden Stimmenthaltungen gewertet, abgegebene Stimme oder nicht…?

Herzliche Grüße und schonmal vielen Dank im Voraus,
Daniela


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